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Bürgerinformation zum neuen Anwohnerparken „N5“ am 9. Dezember

Anwohnerparken

Mit der Einführung von zwei neuen Bewohnerparkgebieten in der Mainzer Neustadt zum 1. Februar und zum 2. Mai 2022 werden die vorhandenen Bewohnerparkgebiete N1 bis N4 im kommenden Jahr um weitere Areale nordwestlich der Goethestraße ergänzt. Damit kann den Bestrebungen der Stadt, die Wohnbevölkerung der Neustadt vom ortsfremden Parkdruck bzw. Parksuchverkehr zu entlasten, Rechnung getragen werden: In dem Bereich zwischen Goethestraße, Rheinallee, Kaiser-Karl-Ring und Barbarossaring kommen damit die zwei weiteren Bewohnerparkgebiete N5 und N6 hinzu.

Das neue Bewohnerparkgebiet „N5“ erstreckt sich von der Goethestraße über den Barbarossaring und den Kaiser-Karl-Ring bis zur Kreyßigstraße. Dabei stellt die Kreyßigstraße die Grenze zum neuen Bewohnerparkgebiet „N6“ weiter nördlich dar. Die öffentlichen Stellplätze auf der Seite des Polizeipräsidiums sind dabei noch dem Gebiet N5 zugeordnet.

Darüber hinaus sind auch die Areale zwischen Barbarossaring und den Bahnanlagen im Gebiet N5 enthalten (Barbarossastraße, Hohenstaufenstraße, Werderstraße). Das Gebiet N6 schließt sich daran an, begrenzt von den Kaiser-Ringen, der Rheinallee und ebenfalls der Goethestraße mit ihren bislang ungeregelten Stellplätzen.

Die Einführung beider Gebiete wird aus organisatorischen Gründen zeitlich entzerrt, beginnend mit dem Areal N5 zum 01.02.2022. Berechtigte mit Bewohnerparkausweis können ab dem 1. Februar 2022 im Bereich N5 weiterhin uneingeschränkt parken; ein Anspruch auf einen Stellplatz besteht hingegen nicht.

Für Besuch und Kundschaft stehen die vorhandenen öffentlichen Stellplätze überwiegend mittels Parkscheibe für 1,5 Stunden zum Parken zur Verfügung. An einigen wenigen Stellen wird das Parken durch Parkscheinautomaten geregelt, an denen für maximal 2 Stunden geparkt werden darf. Auf circa 60 Stellplätzen entlang der Goethestraße bis Höhe Kreyßigstraße kann zudem an Parkscheinautomaten bis zu 10 Stunden Parkzeit das Fahrzeug abgestellt werden. Diese Regelungen gelten analog auch für das ab 2. Mai 2022 geltende Bewohnerparkgebiet N6.

Die Stadtverwaltung lädt alle interessierten Anlieger:innen zunächst aus dem Bewohnerparkgebiet N5 zu einer diesbezüglichen Informationsveranstaltung am Donnerstag, 9. Dezember um 18.30 Uhr ein.

Angesichts der der aktuellen Lage in der Corona-Pandemie wird diese Veranstaltung als Videokonferenz angeboten. Nach der Vorstellung der Parkregelungen, die sich ab 1. Februar 2022 verändern und den Möglichkeiten zur Beantragung eines Bewohnerparkausweises, besteht zudem die Möglichkeit sich direkt mit Fragen an die Vertreter:innen der Stadtverwaltung zu wenden. Den Link zur Teilnahme an dieser Informationsveranstaltung finden Sie online unter: www.mainz.de.

 

Für die Bewohner:innen des Bewohnerparkgebietes N6 wird ebenfalls rechtzeitig vor der Einführung eine weitere entsprechende Informationsveranstaltung angeboten. Hierzu informiert die Stadt Mainz erneut frühzeitig.