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AfD: Übergriffe auf Wahlhelfer und Plakatzerstörungen

In den vergangenen Wochen wurden laut AfD-Mann Stephan Stritter Wahlhelfer der AfD von unbekannten Tätern bedroht, beleidigt und angegangen. Am 25. Mai wurde ein Wahlinfostand mit Farbbeuteln beworfen. Zehn Tage vorher wurden zwei Wahlhelfer in Mombach beim Anbringen von AfD-Plakaten bedroht und beleidigt. Zwei Tage später wurde in Finthen der AfD-Ortsbeiratsspitzenkandidat Bernd Zander aufgefordert, AfD-Plakate wieder abzuhängen. Die Polizei musste einschreiten. Seit beginnt der Wahlplakatierung Ende April wurden etwa 300 Plakate der AfD im Stadtgebiet beschädigt, zerstört oder gestohlen. Der erste AfD-Infostand am 4. Mai auf dem Theaterplatz wurde derartig gestört, dass die Polizei Platzverweise aussprechen musste.

Am 28. Mai kam es zu einem tätlichen Angriff auf zwei AfD-Wahlplakatierer in der Oberstadt. Beim Aufhängen eines AfD-Plakates in der Pariser Straße trat ein Passant heran und fragte zuerst, ob das Plakat auf- oder abgehängt werden solle. Als bestätigt wurde, dass das Plakat aufgehängt wird, versuchte der Täter unvermittelt die Stehleiter umzustoßen, auf der sich zu dem Zeitpunkt noch einer unserer Plakatierer befand. Aufgrund der Absicherungsmaßnahmen hatte der Täter damit keinen Erfolg. Allerdings riss er dem Plakatierer auf der Leiter im Anschluss das Wahlplakat aus der Hand, welches dabei zerstört wurde. Im Anschluss kündigte der Täter an, nun die mitgeführte Leiter zu entwenden, riss an dieser herum, stieß währenddessen Beleidigungen aus und schlug wild um sich. Als die AfD-Wahlhelfer daraufhin die Polizei verständigten, versuchte der Angreifer zu fliehen, wurde jedoch verfolgt und konnte von der eintreffenden Polizei am Zaun der GFZ-Kaserne auf Höhe der Aral-Tankstelle gestellt werden.

Stephan Stritter, stellv. Kreisvorsitzender und Stadtratskandidat der AfD: „Unser Dank gilt insbesondere den schnell eintreffenden Polizisten, die den Tatverlauf schnell und professionell aufnahmen. Die Übergriffe auf die AfD nehmen intensiv zu. Dazu trägt auch das politische Klima bei, dass Vertreter der Altparteien gegen die AfD schüren. Wenn die Spitzenkandidatin der SPD auf dem letzten Parteitag die AfD zum politischen Feind erklärt, wirkt diese verbale Entgleisung brandbeschleunigend. Wir fordern alle politischen Mitbewerber dazu auf, die AfD nicht weiter als Extremisten und Nazis zu diffamieren und damit gewaltbereite Personen zu animieren, Selbstjustiz zu üben“.

Welche Strafen drohen bei Beschädigung von Wahlplakaten? (Aus der Allgemeinen Zeitung)
Wahlplakate sind Eigentum der jeweiligen Partei. Wer sie beschädigt – beispielsweise bemalt oder zerschneidet – macht sich der Sachbeschädigung strafbar. Laut Strafgesetzbuch kann eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder eine Geldstrafe verhängt werden. Oft läuft es aber lediglich auf eine Geldstrafe hinaus.

Wie werden Hakenkreuze & Co. auf Wahlplakaten bestraft?
Das Anbringen verfassungswidriger Symbole auf Wahlplakaten wird noch härter bestraft als eine einfache Sachbeschädigung. Unter verfassungsfeindliche Symbole fallen beispielsweise Hakenkreuze oder SS-Runen. Hierfür kann eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren drohen.

Was droht, wenn man Wahlplakate abhängt?
Wahlplakate einfach abzuhängen – auch wenn sie dabei nicht beschädigt werden – kann sogar noch härter bestraft werden als eine Sachbeschädigung. Weil das Plakat Eigentum der Partei ist, wird das Abhängen und Mitnehmen als Diebstahl bewertet. Dafür droht eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe. Zudem kann die Partei Schadensersatz verlangen, wenn Plakate ersetzt werden müssen. Und der oder die Täter müssen die gestohlenen Plakate wieder herausgeben.

Ist auch der Versuch der Sachbeschädigung an Wahlplakaten strafbar?
Nicht nur die tatsächlich erfolgte Sachbeschädigung ist laut Strafgesetzbuch strafbar, sondern auch der Versuch. Wer also von der Polizei an einem plakatierten Laternenmast auf der Leiter und mit Stift in der Hand erwischt wird, muss mit einer Strafe rechnen. Auch der Aufruf zur Tat – beispielsweise im Internet oder über Chatgruppen – muss Konsequenzen fürchten. Anstifter werden laut Strafgesetzbuch genauso wie die Täter bestraft.

Vandalismus-Taten müssen von den Parteien angezeigt werden
Das größte Problem allerdings bei Vandalismus an Wahlplakaten sind die geringen Chancen, die Täter zu erwischen. Meist agieren die Vandalen unbeobachtet in der Nacht und kommen ungeschoren davon. Juristisch verfolgt werden kann die Tat überhaupt nur, wenn die betroffene Partei Anzeige erstattet – deshalb ist es wichtig, jeden Schaden anzuzeigen. Ob aktuell – neben den tätlichen Angriffen auf Politiker – auch die Zerstörung von Wahlplakaten zunimmt, kann von Sicherheitsbehörden und Parteien derzeit noch nicht verlässlich beantwortet werden. Eine Auswertung kann erst nach dem Wahlkampf-Ende erfolgen. Im Wahljahr in Brandenburg beklagen Parteien jedoch bereits jetzt mehr Zerstörungen von Wahlplakaten für die Europa- und Kommunalwahlen. Am 9. Juni finden neben den Wahlen für das Europaparlament unter anderem auch Kommunalwahlen in Rheinland-Pfalz, Brandenburg, Baden-Württemberg, Sachsen und dem Saarland statt.

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