Der FSV Mainz 05 hat die Vergütung seines Präsidenten Harald Strutz offengelegt. Der Verein reagierte damit auf die Kritik der letzten Tage, dass der ehrenamtlich tätige Strutz zu viel verdiene. Die monatliche Aufwandsentschädigung für Strutz „Ehrenamt“ fällt stattlich aus, sei aber juristisch zulässig.
Strutz erhält 9000 Euro, hinzu kommen 14.000 Euro als Honorar für die Rechtsberatung des Vereins. Die vom Verein beauftragte Frankfurter Wirtschaftskanzlei „TaylorWessing“ sei bei einer Prüfung zu dem Ergebnis gekommen, die Entschädigungen seien „juristisch zulässig und in der Höhe angemessen“. Dies gelte auch für das Honorar von Strutz.
„Das vereinbarte Honorar ist zulässig, angemessen und mit hoher Wahrscheinlichkeit niedriger als der marktübliche Preis“, teilte der Verein mit. Strutz hatte vor seiner Tätigkeit beim Verein als Anwalt gearbeitet und deshalb einen Einkommensausfall beansprucht.
Auch weitere Tätigkeiten von Strutz (Justitiar des Landessportbundes Rheinland-Pfalz, Vizepräsident des Deutschen Fußball-Bundes) würden daran nichts ändern „da der zeitliche Aufwand hierfür die Ausübung der Tätigkeit von Mainz 05 nicht beeinflusst“.
„Der Vorstand bedauert es, dass es in den letzten Tagen Irritationen über die Vergütungen für Vorstandsmitglieder des 1. FSV Mainz 05 gegeben hat“, heißt es auf der Homepage der Mainzer. „Mit der heutigen Offenlegung kommt der Vorstand dem Wunsch nach mehr Transparenz der Mitglieder gerne nach, obgleich diese nicht in der durch die Mitgliederversammlung im September 2005 geänderten Satzung verankert und in der Bundesliga auch nicht üblich ist.“
Foto: hbz/Stefan Sämmer