Die (geimpften) Mainzerinnen und Mainzer können sich wieder auf die Verkündung des närrischen Grundgesetzes am 11.11. um 11.11 Uhr freuen. Nachdem die Veranstaltung im vergangenen Jahr coronabedingt ausfallen musste, hat der Mainzer Carneval-Verein (MCV) beschlossen, die Veranstaltung in diesem Jahr wieder durchzuführen – als 2G-Veranstaltung, d.h. nur Genesene und Geimpfte erhalten Zutritt zum Veranstaltungsbereich und müssen Eintrittskarte, Impf-/Genesenennachweis und Personalausweis an den Eingängen vorzeigen*. Die Verkündung der Narrencharta wird in diesem Jahr nicht wie gewohnt vom Balkon des Osteiner Hofs verlesen, sondern um 11:11 Uhr von der Bühne am Schillerplatz. Auf dem eingezäunten Gelände rund um den Fastnachtsbrunnen werden 4.500 Menschen zugelassen.
Der Vorverkauf für die Veranstaltung startet ab sofort.
Tickets können ausschließlich über die Webseite des Mainzer Carneval-Vereins zum Preis von 5 Euro pro Stück bestellt werden. Um den Zugang sicher und einfach zu ermöglichen, sind diese für drei verschiedene Eingänge und drei verschiedene Eintrittszeiten verfügbar. Die Zugänge befinden sich an der Ludwigsstraße / Ecke Große Langgasse, an der Schillerstraße / Ecke Kötherhofstraße sowie am Ballplatz. Rollstuhlfahrer werden gebeten, den breiteren Eingang am Ballplatz zu nutzen. Bei den Tickets kann zusätzlich zwischen Einlasszeiten von 8-9 Uhr, von 9-10 Uhr und 10-11 Uhr gewählt werden. Die Dauer der Veranstaltung ist bis 18 Uhr geplant.
„Wir freuen uns sehr, dass wir am Schillerplatz wieder gemeinsam mit den Närrinnen und Narrhalesen den Start der Mainzer Fastnacht feiern können“, sagt Professor Reinhard Urban, Präsident des Mainzer Carneval-Vereins. „Wir haben in den vergangenen Monaten hart daran gearbeitet, dass die Veranstaltung in diesem Jahr wieder stattfinden kann und arbeiten auch bereits an Lösungen für die weiteren Veranstaltungen der Kampagne.“
* Corona-Hinweis (derzeitige übergeordnete Beschlusslage)
Der Mainzer Carneval-Verein weist darauf hin, dass es sich hierbei um eine Veranstaltung unter der sogenannten 2G-Regel handelt. Am Einlass muss neben der gültigen Eintrittskarte auch der Nachweis einer vollständigen Impfung gegen das Covid-19 Virus oder einer Genesung nach durchgemachter Erkrankung vorgewiesen werden. Gleichzeitig ist der Personalausweis / Pass vorzuzeigen. Kann dies nicht vorgelegt werden, so ist ein Zugang auf das Gelände nicht möglich und die Eintrittskarte verfällt ohne Rückerstattung. Bitte beachten Sie zudem, dass das Genesungszertifikat zum Zeitpunkt der Veranstaltung, nach derzeitigen Vorgaben, nicht älter als 6 Monate sein darf.