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Wohnbau Mainz bietet Mietern Schutzregelungen

Während Corona bietet die Wohnbau allen Wohnungs- und Gewerbemietern die Stundung der Miete an. Diese Regelung gilt so lange, bis sich die Situation im Einzelfall geklärt hat. Voraussetzung für die Inanspruchnahme dieser Schutzregelung ist ein formloser Antrag an das Unternehmen, in dem die Gründe für den Einkommensausfall dargelegt werden. Der Antrag kann postalisch oder per Mail an info@wohnbau-mainz.de eingereicht werden.
Im Vorgriff auf eine mögliche Gesetzesregelung wird die Wohnbau bei Mietschulden zudem keine neuen Kündigungsverfahren und Räumungen durchführen. Derzeit kann ein Vermieter das Mietverhältnis kündigen, wenn zwei Monate infolge keine Miete gezahlt wird. Die Handwerker der Wohnbau Mainz stehen nach wie vor im Schadensfall für dringende Arbeiten zur Verfügung. Die Mieter werden nach Vorliegen der Schadensmeldung kontaktiert, um das weitere Vorgehen abzusprechen. Dabei werden selbstverständlich alle Abstands- und Hygienemaßnahmen seitens der Wohnbau eingehalten. Mieter können sich bei Rückfragen an die Telefonnummer 06131 -807 0 oder im Schadensfall an die 06131 – 807 222 wenden.

Außerdem werden die von der Wohnbau in der vergangenen Woche angekündigten Mieterhöhungen nicht umgesetzt. Zudem führt das Unternehmen auch zukünftige Mieterhöhungen nicht aus. „Aus heutiger Sicht war der Versand der Mieterhöhungsschreiben unglücklich“, so Franz Ringhoffer und Thomas Will, Geschäftsführer der Wohnbau Mainz. „Wir werden die Mieterhöhungen, die zum 1. Juni 2020 in Kraft treten sollten, nicht umsetzen. Auch weitere Mieterhöhungen wird es vorerst nicht geben“, so Ringhoffer und Will. Die Wohnbau Mainz reagiert damit auf die öffentliche Kritik. Alle betroffenen Mieter werden persönlich informiert.

Die Wohnbau Mainz GmbH ist der größte Wohnungsanbieter in der rheinland-pfälzischen Landeshauptstadt und bietet mit mehr als 10.400 eigenen Mietwohnungen rund 35.000 Menschen ein Zuhause.

www.wohnbau-mainz.de