Nach dem jüngsten Beschluss der Regierungschefinnen und -chefs der Länder mit der Bundeskanzlerin, den bestehenden Lockdown zu verlängern, haben die rheinland-pfälzischen Hochschulen in Abstimmung mit dem Wissenschaftsministerium in einer Telefonkonferenz vereinbart, auch das kommende Sommersemester digital durchzuführen. Wie bereits im vorherigen Sommer- und Wintersemester können auch im Sommersemester 2021 lediglich Laborpraktika, die Lehre an Patientinnen und Patienten sowie andere Lehrveranstaltungen mit praktischen Anteilen in Präsenz durchgeführt werden. Das Wissenschaftsministerium kündigte an, einen Gesetzesentwurf zur Verlängerung der Regelstudienzeit im Sommersemester 2021 in den Landtag einzubringen.
„Derzeit arbeiten die Hochschulen hauptsächlich im Homeoffice- und digitalen Lehrbetrieb. Dies hat sich in Pandemiezeiten bewährt. Wir sind aber aktuell in einer herausfordernden Situation. Wir alle sehnen uns nach mehr Alltag, aber der Verlauf der Pandemie erfordert, dass wir zunächst die Kontaktbeschränkungen fortführen. Die Hochschulen in Rheinland-Pfalz werden daher auch im kommenden Sommersemester die digitale Lehre fortsetzen“, so Wissenschaftsminister Prof. Dr. Konrad Wolf. „Mit einem eigenen Gesetzesentwurf möchten wir die Regelstudienzeit im nächsten Semester verlängern. Das gibt den Studierenden mehr Spielraum, ihr Studium erfolgreich zu absolvieren. Auch entsprechende Regelungen für den BAföG-Bezug bringen wir auf den Weg.“
„Die Studierenden an den Hochschulen im Land Rheinland-Pfalz dürfen nicht die letztlich Leidtragenden der Pandemiebekämpfungsmaßnahmen sein. Jetzt – im Sommersemester 2021 – haben wir neben den Neueingeschriebenen auch Studierende, die nun schon im dritten Semester bei uns studieren, ohne je ihre Hochschule von innen gesehen zu haben. Wir stehen folglich in der Verpflichtung, diesen jungen Leuten für ihr Studium keine weiteren Schwierigkeiten aufzubürden“, erklärt Prof. Dr. Kristian Bosselmann-Cyran, Präsident der Hochschule Koblenz und Vorsitzender der Landeshochschulpräsidentenkonferenz.
Die Landesregierung wird eine Änderung des Hochschulgesetzes auf den Weg bringen, mit der die Regelstudienzeit um ein weiteres Semester verlängert werden wird. Die gesetzliche Änderung schafft die Möglichkeit, eine Regelung für alle Bachelor- und Master-Studiengänge an den Hochschulen zu treffen.
Damit die Studierenden bei der BAföG-Unterstützung keine Nachteile haben, soll das kommende Sommersemester förderungsrechtlich als „Null-Semester“ gewertet werden. Damit wird sichergestellt, dass BAföG-Empfängerinnen und -Empfänger keine Nachteile erleiden müssen, sofern notwendige Leistungsnachweise nicht erbracht werden konnten. Das Wissenschaftsministerium wird für die BAföG-Ämter in Rheinland-Pfalz, wie bereits in den vergangenen zwei Pandemie-Semestern, entsprechende Regelungen treffen.
„Mit den digitalen Semestern hat sich das Studium deutlich verändert. Besonders Studierende, die neu auf dem Campus sind, stehen vor einer besonderen Herausforderung. Neue Kontakte oder Lerngruppen zu finden, ist nicht wie bisher möglich. Mir ist es besonders wichtig, dass die Studierenden im Erst- und Zweitsemester gut in das Hochschulleben integriert werden. So werden begleitende Angebote an den Hochschulen geschaffen, damit diese beim Studienstart in der Pandemie zusätzlich unterstützt werden“, so Wissenschaftsminister Wolf.
Für die Zielgruppe der Studienanfängerinnen und -anfänger wurden bereits jetzt an den Hochschulen sowohl von zentraler Seite als auch von den Fachbereichen insbesondere digitale Zusatzangebote eingerichtet. Beispielhaft seien genannt Vorkurse, Begrüßungs- und Vernetzungsveranstaltungen, zum Teil auch mit Chatmöglichkeiten, und Online-Infoveranstaltungen zu Themen wie Online-Lehre, Studienorganisation, Auslandssemester, Campusleben und Hochschulgruppen. Darüber hinaus wurden die Beratungsangebote ausgebaut durch Sondersprechstunden der Zentralen Studienberatungen, der Studienfachberatungen sowie der Fachvertreterinnen und Fachvertreter. Auch für ältere Semester gibt es virtuelle Angebote zur Bewältigung des digitalen Studiums.
Das Land investiert massiv in die digitale Infrastruktur der Hochschulen. Bereits im vergangenen Sommersemester haben die Landesregierung und die Hochschulen mit einem 5,5 Millionen umfassenden Sofortprogramm die Infrastruktur für die digitale Lehre kurzfristig gestärkt. Im letzten Jahr brachte das Land ein Sondervermögen von 50 Millionen Euro auf den Weg, um die weitere digitale Ausstattung der Hochschulen zu stärken. Im Mittelpunkt stehen die Digitalisierung des „Student Life Cycle“, also der Weg der Studierenden von der Einschreibung bis zum Abschluss des Studiums, und Digitalisierungsmaßnahmen in den Bibliotheken, Rechenzentren, Verwaltungen sowie in der Lehre.
Eine neue Landesverordnung über elektronische Fernprüfungen wird in Kürze in Kraft treten. Damit gelten einheitliche Regelungen für digitale Prüfungen an den Hochschulen. Die Hochschulen haben vereinbart, in der Pandemie Präsenzprüfungen auf das notwendige Maß zu beschränken. Die Hochschulen bieten vielfach alternative Prüfungen an, die digital abgenommen werden können. Bei nicht vermeidbaren Präsenzprüfungen wurden von den Hochschulen großzügige Rücktrittsmöglichkeiten eingeräumt, sofern Studierende eine Nachholprüfung zu einem späteren Zeitpunkt präferieren.
Auch fördert das Wissenschaftsministerium die Pilotstudie zu „Studieren in der Pandemie“ der Universität Trier und des Trierer ZPID – Leibniz-Institut für Psychologie. Mit einer standardisierten Befragung soll die Situation der Studierenden während der Corona-Pandemie erforscht werden. Ziel der Pilotstudie ist die Erfassung von Belastungsfaktoren und dem psychischen Wohlbefinden der Studierenden, der Bedarf und die Nutzung von bereits vorhandenen Unterstützungsangeboten sowie Einschätzungen zum Pandemiemanagement an den Hochschulen. Die Ergebnisse sollen genutzt werden, die strukturellen Rahmenbedingungen für die Studierenden zu verbessern. Die Studie startet April und Mai dieses Jahres zunächst am Standort Trier.