Der Kirchensteuerrat des Bistums Mainz hat den Wirtschaftsplan der Diözese für das Jahr 2019 mit einem Volumen von rund 334,4 Mio. Euro verabschiedet. Gegenüber den vergleichbaren Zahlen 2018 (327,2 Millionen Euro) ergibt sich eine Steigerung von rund 2,1 Prozent. Für 2019 rechnet das Bistum Mainz mit einem strukturellen Fehlbetrag von rund 22,9 Mio.
Euro. 2018 betrug das geplante Defizit rund 26,6 Mio. Euro. Das Defizit ergibt sich im Wesentlichen durch die Notwendigkeit höherer Rückstellungen für die Pensionslasten, die aufgrund der weiteren Absenkung des HGB-Zinssatzes vorgeschrieben sind. Ausgeglichen wird das Defizit durch eine Entnahme aus den dafür gebildeten Pensions- und Beihilferücklagen des Bistums. Das Bistum Mainz muss für die Pensionsverpflichtungen insbesondere für Priester und verbeamtete Lehrer entsprechende Rückstellungen bilden.
Der vorgelegte Investitionsplan hat ein Volumen von 3,4 Millionen Euro, nach 77,2 Millionen Euro in 2018. Im Wirtschaftsplan 2018 sind unter anderem zwei große Baumaßnahmen an Schulen (Theresianum in Mainz und St. Lioba-Schule in Bad Nauheim) genehmigt worden. Davon sind für 2019 die Auszahlungen von rund 30 Millionen Euro vorgesehen und in den Folgejahren nochmals 20 Millionen Euro.
Bentz: Erste Schritte zur Konsolidierung
Der Generalvikar des Bistums Mainz, Weihbischof Dr. Udo Markus Bentz, ging darauf ein, dass bereits erste Schritte zur Konsolidierung der Bistumsfinanzen eingeleitet worden seien. Dazu zählen die Einführung von Schulgeld an den hessischen Schulen des Bistums ab dem
Schuljahr 2019/2020. Das Bistum habe zudem beschlossen, keine weiteren Trägerschaften für Kindertagesstätten zu übernehmen. Außerdem werde es im Bistum keine weiteren Verbeamtungen geben, betonte Bentz. Der allergrößte Teil der Beamten ist an den Schulen des
Bistums beschäftigt. Darüber hinaus werde künftig die Möglichkeit für Neuverbeamtungen, etwa durch Ruhestand, nur zu 50 Prozent ausgeschöpft werden. „Dreh- und Angelpunkt der anstehenden Konsolidierungen“ werden das Bildungsangebot und der Immobilienbestand
des Bistums sein, sagte der Weihbischof. Die weiteren Bereiche würden sukzessive in den Blick genommen.
Investitionen zur Entlastung von Verwaltungsaufgaben in den Pfarreien
Trotz dieser Einsparungen sei es mit Blick auf den Pastoralen Weg des Bistums Mainz, der in den kommenden Jahren zu einer neuen Struktur der Pfarreien im Bistum führen wird, notwendig, auch in die Neugestaltung der Seelsorge zu investieren. Bentz, der auch Ökonom des
Bistums Mainz ist, betonte, dass gerade geplante Investitionen im Verwaltungsbereich die Möglichkeiten der pastoralen Entwicklung im Bistum stärken und fördern werden. „Wir dürfen nicht nur auf die Zahlen schauen, sondern müssen auch die dadurch entstehenden Chancen
für die Seelsorge sehen. Denn die Bündelung von Verwaltungsaufgaben bei den Kindertageseinrichtungen und der Finanzverwaltung der Pfarreien bedeutet auch eine wesentliche Entlastung der pastoralen Mitarbeiter von Verwaltungsaufgaben.“
Konkret werde das bislang in sieben Dekanaten eingeführte System der hauptamtlichen Geschäftsträger für Kindertageseinrichtungen in den kommenden Jahren auf alle 20 Dekanate ausgeweitet. Durch diese Professionalisierung der Trägerverantwortung werden die Pfarreien
von Verwaltungsaufgaben entlastet. Für 2019 sind in diesem Bereich 16,6 neuen Stellen vorgesehen, die teilweise refinanziert werden. Eine weitere Entlastung der Pfarreien von Verwaltungsaufgaben wird in den kommenden Jahren durch eine neue Finanzbuchhaltungssoftware
für die Pfarreien erfolgen, sagte Bentz. Diese durch Änderungen im Umsatzsteuerrecht ab 2021 erforderliche Maßnahme soll künftig an einem oder zwei Standorten im Bistum zentral organisiert werden. Mittelfristig werden für die Verwaltungsentlastung der Pfarreien in diesem
Bereich zwölf bis 15 Mitarbeitern eingestellt werden.
Kirchensteuerentwicklung
Insgesamt liegt das Kirchensteueraufkommen im Bistum Mainz im laufenden Jahr bis Ende November 2018 um 6,1 Millionen Euro bzw. 4,2 Prozent unter dem Vorjahreswert, erläuterte Finanzdirektor Christof Molitor. Ursächlich hierfür war falsch zugeordnete Kircheneinkommensteuer in Rheinland-Pfalz. Die Zahlungen wurden im April 2018 korrigiert. Insgesamt rechnet die Finanzverwaltung für den Wirtschaftsplan 2019 mit Kirchensteuereinnahmen in Höhe von rund 226,3 Millionen Euro.
Stichwort: Diözesankirchensteuerrat
Der Diözesankirchensteuerrat berät die Bistumsleitung in Haushalts- und Finanzfragen, verabschiedet den Wirtschaftsplan, setzt die Hebesätze für die Kirchensteuer fest, und beschließt über die Rechnung und Entlastung der Finanzverwaltung des Bistums Mainz. Die Beschlüsse
werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder gefasst. Die Amtsdauer beträgt jeweils vier Jahre. Mitglieder sind nach den Statuten unter anderen der Mainzer Bischof als Vorsitzender, der Generalvikar als sein Stellvertreter sowie jeweils ein gewählter Vertreter der
Verwaltungsräte aus den 20 Dekanaten des Bistums. Geschäftsführender Vorsitzender ist Dr. Volker Kurz. Hinzu kommen je zwei Mitglieder des Priesterrates und der Dekanekonferenz und vier Mitglieder des Katholikenrates.