
Der monatliche Verpflegungskostenbeitrag für die städtischen Kindertagesstätten wird ab dem 1.8.2025 auf 60 Euro angehoben. Die Beitragsanpassung soll es den städtischen Kitas ermöglichen, ein ausgewogenes Frühstücksangebot für alle Kinder anzubieten. Bisher betrug er 40,90 Euro.
Das Verpflegungsangebot in den städtischen Einrichtungen besteht aus einem warmen Mittagessen, einem Nachmittagssnack und Getränken. Bei ihrem Angebot orientieren sich die Kitas an dem DGE-Qualitätsstandard für die Verpflegung in Kitas.
Der Beitrag von 40,90 € pro Monat besteht seit 1997. Das allgemeine Preisniveau bei Lebensmitteln hat sich in den letzten Jahren insgesamt stark erhöht. Um diesen Sachverhalt gerecht zu werden, soll der Verpflegungsbeitrag in zwei Schritten angepasst und im Anschluss auf Grundlage einer bundesgesetzlichen Verordnung dynamisiert werden.
Auf Grundlage der Vorjahre und der Inflation wird die erwartete Steigerung für 2026 wahrscheinlich bei ca. 6% liegen. Gleichzeitig soll damit die finanzielle Grundlage für ein tägliches Frühstück nach DGE-Qualitätsstandard in den städtischen Kindertagesstätten geschaffen werden. Das Frühstück stellt eine qualitative Verbesserung der Versorgung der Kinder dar und ist sowohl ein Beitrag, um gleichwertige Startchancen für alle Kinder sicherzustellen als auch eine Gelegenheit, um Kinder an eine gesundheitsförderliche Ernährung heranzuführen. In den städtischen Kitas ist immer wieder festzustellen, dass die Gestaltung der Frühstücksbox durch die Eltern sehr unterschiedlich ist. Über diesen Weg soll allen Kindern in den städtischen Kindertagesstätten ein Frühstück nach DGE-Qualitätsstandard ermöglicht werden.
Eine Anpassung des Kindertagestätten-Verpflegungsbeitrages in folgenden Umsetzungsschritten
- Der monatliche Verpflegungskostenbeitrag für die städtischen Kindertagesstätten wird ab dem 01.08.2025 auf zunächst 60 € angehoben um den steigenden Sachaufwendungen für Verpflegung entgegenzuwirken.
- Ab dem 01.08.2026 orientiert sich die Höhe des Verpflegungsbeitrages für die städtischen Kindertagesstätten an den Sachbezugswerten der Sozialversicherungsentgeltverordnung mit einem durchschnittlichen Wert von 20 Verpflegungstagen pro Monat und es wird ein tägliches Frühstück nach DGE-Qualitätsstandard angeboten.
- Ab dem 01.08. der darauffolgenden Jahre, erfolgt eine Anpassung des Verpflegungsbeitrags auf Grundlage der jeweils zum 01.08. gültigen Sachbezugswerten Sozialversicherungsentgeltverordnung mit einem durchschnittlichen Wert von 20 Verpflegungstagen pro Monat.