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Verbraucherschutzministerin Spiegel kritisiert Zwangsgutscheinregelung der Bundesregierung

Die Corona-Pandemie und deren wirtschaftliche Folgen greifen in das Leben aller Verbraucherinnen und Verbraucher massiv ein. Viele Menschen müssen jetzt mit finanziellen Sorgen kämpfen. Sie haben Tickets für Veranstaltungen oder Konzerte erworben, die ausfallen oder besitzen Mitgliedschaften oder Dauerkarten, die sie jetzt nicht nutzen können. Die Bundesregierung hat hier eine Zwangsgutscheinregelung vorgeschlagen, gegen die sich die rheinland-pfälzische Verbraucherschutzministerin Anne Spiegel klar ausspricht: „Ich werbe nach wie vor für Solidarität mit Selbstständigen und kleinen Betrieben, die gerade jetzt um ihre wirtschaftliche Existenz kämpfen. Im Einzelfall kann der freiwillige Verzicht auf eine Rückforderung ein Akt der Solidarität sein. Das rechtfertigt aber nicht, was die Bundesregierung jetzt plant. Derartige Zwangskredite lehne ich ab.“

„Der Gesetzentwurf der Großen Koalition, der heute in erster Lesung im Bundestag beraten wird, hebelt grundlegende Verbraucherrechte aus. Ob Konzertticket, Fußballdauerkarte, Theaterabonnement, Flötenunterricht oder Fitnessstudiomitgliedschaft – wenn Veranstaltungen ausfallen, hat man normalerweise einen Anspruch auf Erstattung des bereits Geleisteten. Viele Verbraucherinnen und Verbraucher werden dieses Geld in der Corona-Krise dringend brauchen. Denn gerade bei Dauerkarten oder Mitgliedschaften kann das schnell richtig teuer werden“, führte die Ministerin weiter aus.

Verbraucherschutzministerin Anne Spiegel kritisierte scharf, dass „der Bund jetzt grundlegende Verbraucherrechte rückwirkend aushebeln will. Verbraucherinnen und Verbraucher sollen gezwungen werden, Gutscheine mit einer Laufzeit bis zum Ende des Jahres 2021 zu akzeptieren. Nur wenn sie gegenüber dem Veranstalter offenlegen, dass ihnen die Annahme aufgrund ihrer persönlichen Umstände unzumutbar ist, können sie – notfalls von den Gerichten – klären lassen, ob sie ihr Geld zurückbekommen. Der Gesetzentwurf lässt dabei zu allem Überfluss auch noch offen, was genau unter ,unzumutbar‘ zu verstehen ist.“

Anne Spiegel erklärte weiter: „Das Insolvenzrisiko wird komplett auf die Verbraucherinnen und Verbraucher abgewälzt. Sollte ein Anbieter Pleite gehen, werden sie auf den Kosten sitzen bleiben. Natürlich teile ich die Befürchtung, dass insbesondere kleinere Veranstalter durch die Corona-Pandemie in ihrer Existenz gefährdet sind. Für deren Absicherung müssen aber alternative Lösungen her. Ich spreche mich daher für die Einrichtung eines Absicherungsfonds aus, der sicherstellt, dass die Verbraucherinnen und Verbraucher ihre Vorauszahlungen erstattet bekommen und gleichzeitig die Veranstalter liquide bleiben. Viele Verbraucherinnen und Verbraucher sind zudem auf freiwilliger Basis bereit, einen Gutschein zu akzeptieren. Auch das hilft den betroffenen Unternehmen.“

Hintergrund:

Am 8. April hat das Bundeskabinett einen Beschluss für eine Gutscheinlösung für abgesagte Veranstaltungen (Kultur-, Wissenschafts-, Sport und sonstige Freizeitveranstaltungen) gefasst. Ein entsprechender Gesetzentwurf der Großen Koalition wird heute in erster Lesung im Bundestag beraten.

Regelungsinhalt im Einzelnen:

Für den Fall der Pandemie-bedingten Absage von Veranstaltungen soll der Veranstaltende oder Betreiber für vor dem 8. März erworbenen Tickets der Inhaberin oder dem Inhaber anstelle einer Erstattung einen Gutschein geben dürfen. Die Regelung enthält eine Härtefallklausel („unzumutbar“). Der Gutschein soll bis zum 31.12.2021 befristet sein. Ist der Gutschein bis dahin nicht eingelöst, ist der Preis des Tickets zu erstatten.