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Rößner & SPD warnen vor Diskriminierung durch Corona-App

Zur Ankündigung des Mainzer Stadtmarketings zur Prüfung, ob bei Veranstaltungen die Nutzung der Corona-Warn-App zur Zugangsvoraussetzung gemacht werden kann, erklärt Tabea Rößner, Sprecherin für Netzpolitik und Verbraucherschutz der Bundestagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: „Das Mainzer Stadtmarketing darf nicht einmal daran denken, Zutritt zu Veranstaltungen im KUZ oder an anderen Orten nur nach Vorzeigen der Corona-Warn-App zu gewähren. Sich dann auch noch hinzustellen und zu behaupten, die Freiwilligkeit der App sei damit nicht infrage gestellt, setzt dem Ganzen noch die Krone auf. Genau diese Art von Zugangsbeschränkungen abhängig von der Nutzung der App, wie wir sie aus asiatischen Ländern kennen, haben wir GRÜNE von Anfang an befürchtet. Wenn von der Nutzung der App abhängt, ob ich am gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und kulturellen Leben teilhaben kann, hat das mit Freiwilligkeit aber auch gar nichts mehr zu tun. Es stellt sich vor allem auch die Frage, wo das aufhört: Werde ich als Nächstes von meinem Arbeitgeber gekündigt, wenn ich nicht mehr ohne App auf das Firmengelände darf? Gerade aber städtische Einrichtungen stehen besonders in der Pflicht, eine Diskriminierung zu verhindern und sich für gleichberechtigte Teilhabe einzusetzen.

Am schlimmsten finde ich, dass hierbei immer so getan wird, als sei es nur eine Frage des Wollens, ob jemand die App nutzt. Dass mit dieser Zugangsvoraussetzung zahlreiche Gruppen von Menschen ausgeschlossen werden, die die App gar nicht nutzen können, fällt dabei völlig hintenrunter. Menschen mit geringem Einkommen, Arbeitslose, Studierende, alte Menschen und viele mehr können – oder wollen – sich oft gar keines der neueren Smartphone-Modelle leisten, auf denen allein die App läuft. Manche insbesondere ältere Menschen – insgesamt 16 Prozent der Bevölkerung – haben überhaupt kein Smartphone und manche nutzen ein anderes Betriebssystem auf ihrem Gerät, das von Google und Apple nicht unterstützt wird.

Ich verstehe die Veranstaltungsbranche und ihre Not und dass sie möglichst bald wieder mit Konzerten und Großveranstaltungen loslegen will. In Sorge um den Gesundheitsschutz bei Veranstaltungen muss aber doch eher auf die Einhaltung von Hygienestandards geachtet werden, gegebenenfalls muss die Teilnehmendenzahlen begrenzt und vor allem flächendeckend getestet werden. Fälle wie dieser aus Mainz belegen einmal mehr, dass wir so schnell wie möglich ein begleitendes Gesetz zur App brauchen, das Diskriminierung oder Bevorzugung in Zusammenhang mit der App rechtlich ausschIießt!“

Auch die SPD Mainz kritisiert die angedachte Corona-App-Pflicht für Veranstaltungen der mainzplus Citymarketing GmbH als kontraproduktiv: „Die Corona-App hat eine weite Verbreitung und es wäre begrüßenswert auf Veranstaltungen, z.B. durch Aufsteller, für Ihren Einsatz zu werben“, so Bjoern Witczak, stellvertretender Vorsitzender der SPD Mainz. Eine Pflicht diese App installieren und vorzeigen zu müssen, um Veranstaltungen der mainzplus Citymarketing GmbH besuchen zu dürfen, sei der falsche Weg. Die App habe ein durchdachtes und datensparsames Konzept, es war aber immer eines der Ziele, von einer Pflicht zur Installation abzusehen und auf Freiwilligkeit zu setzen. Wenn jetzt von einem 100%igem Tochterunternehmen der Stadt und somit einem staatlichen Akteur, eine solche durch die Hintertür eingeführt wird, sendet dies die falschen Signale. Dies ist der weiten Akzeptanz der App in der Bevölkerung nicht dienlich.

Das städtische Unternehmen mainzplus dagegen: „Wir begrüßen die Einführung der Corona-Warn-App der Bundesregierung, um Infektionsketten besser nachzuverfolgen und möglichst unterbrechen zu können. Falls es in der Zukunft Möglichkeiten geben sollte, die Corona-Warn-App im Sinne des Gesundheitsschutzes zu nutzen und dadurch Infektionen nachzuverfolgen und aufzeigen zu können, werden wir dies gerne unterstützen“, so Philipp Meier, Sprecher von mainzplus CITYMARKETING.