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Städtische Blumenbeete können ab dem 3. Mai geplündert werden

Pünktlich zum Florwechsel der Schmuckbeete hat das Grün- und Umweltamt auf drei innerstädtischen Beeten die Entnahme der Pflanzen durch Private erlaubt.
Die beiden großen Beete am Schillerplatz und Liebfrauenplatz sowie die Beete im Rosengarten (Stadtpark) können von Donnerstag bis Samstag, 3.5. bis 5.5. „erobert“ und die dortigen Pflanzen für den privaten Gebrauch entnommen werden. Stiefmütterchen, Vergissmeinnicht und Gänseblümchen können dann noch einige Wochen in den privaten Vorgärten, in Kübeln oder auf Terrassen als leuchtende Frühjahrsboten blühen und das gärtnerische Herz erfreuen. Ab Montag, 7.5.18 werden die städtischen Gärtner die Flächen vollständig räumen und den Sommerflor einpflanzen.