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Stadt Mainz sucht nach Pflegefamilien und -personen

134 Kinder, Jugendliche und junge Volljährige hat der Pflegekinderdienst im letzten Jahr betreut. Und die Stadt sucht immer wieder nach neuen Familien, die bereit zur Aufnahme von Kindern sind.

Wenn Eltern den Wunsch haben, ein Pflegekind bei sich aufzunehmen, prüft das Jugendamt die pädagogische Eignung und die äußeren Voraussetzungen z. B. die Wohnungsgröße und die wirtschaftliche Situation der Bewerber. Bei guter Eignung und nach einer Teilnahme an einem Vorbereitungskurs gibt das Jugendamt sein Einverständnis zur Aufnahme eines Pflegekindes.

Pflegekinder sind Kinder oder Jugendliche, die aus unterschiedlichen Gründen vorübergehend oder auf Dauer nicht mehr in ihrer Herkunftsfamilie leben können. Wenn das Jugendamt die Unterstützungsmöglichkeiten, die eine Familie befähigen sollen, das Kind bzw. die Kinder wieder selbständig zu versorgen, ausgeschöpft hat, kann die Aufnahme in einer geeigneten Pflegefamilie zur Bewältigung der Situation notwendig werden. Die Unterbringung kann zeitlich befristet oder auf Dauer angelegt sein.

In Mainz hat es sich bewährt, die vielfältigen Aufgaben rund um das Thema Unterbringung von Kindern und Jugendlichen in Pflegefamilien in einem eigenständigen Fachdienst Pflegekinderwesen im Amt für Jugend und Familie zu bündeln. Der Pflegekinderdienst bietet zwei Arten von Hilfen an: die Vollzeitpflege und die Bereitschaftspflege.

Vollzeitpflege
Unter einer Vollzeitpflege versteht man die Unterbringung und Erziehung eines Kindes oder eines Jugendlichen über Tag und Nacht außerhalb des Elternhauses in einer Pflegefamilie. Sie wird in Anspruch genommen, wenn:

– eine dem Wohl des Kindes oder Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist
– die Hilfe für seine Entwicklung geeignet und notwendig ist,
– die Eltern oder der Vormund die Leistung in Anspruch nehmen.

Die Vollzeitpflege ist für junge Menschen entweder eine zeitlich befristete oder auf Dauer angelegte Form der Erziehungshilfe. Ob die Vollzeitpflege befristet – mit Absicht auf Rückführung in die Herkunftsfamilie – oder auf Dauer angelegt wird, richtet sich danach, ob innerhalb eines für den jungen Menschen vertretbaren Zeitraums die Bedingungen in der Herkunftsfamilie verbessert werden können. Zunehmend findet Vollzeitpflege auch bei den Verwandten einer Familie statt.

Bereitschaftspflege
2023 hat die Stadt Mainz 46 Kinder in Bereitschaftspflegestellen untergebracht. Die Bereitschaftspflege ist gedacht für Kinder bis zum Alter von drei Jahren, die kurzfristig untergebracht werden müssen, weil die Eltern aufgrund von bestimmten Notsituationen oder aus anderen Gründen für einen häufig nicht absehbaren Zeitraum nicht in der Lage sind, die Verantwortung für das Kind oder die Kinder zu übernehmen. Ziel ist es, insbesondere für Säuglinge und Kleinkinder so schnell wie möglich eine Perspektive zu schaffen. Dabei kristallisieren sich in der Regel zwei Möglichkeiten heraus: Entweder können die Kinder nach sozialpädagogischen oder anderen Interventionen in die Herkunftsfamilie zurückkehren, oder sie finden eine Perspektive in einer Dauerpflegefamilie.

Die Stadt  kann für die Erfüllung dieser Aufgabe auf 10 eigene Bereitschaftspflegestellen zurückgreifen, die überwiegend seit vielen Jahren für die Stadtverwaltung tätig sind. Die Bereitschaftspflegefamilien zeichnen sich durch ihre Flexibilität und Belastbarkeit aus, da sie sie sich immer wieder kurzfristig auf neue Lebenssituationen einstellen müssen. Zusätzlich arbeitet der Pflegekinderdienst mit Angeboten freier Träger der Kinder- und Jugendhilfe zusammen.

Erhöhter Pflegebedarf
Eine weitere Form der Vollzeitpflege ist die ‚Pflegestelle mit erhöhtem Pflegebedarf‘. Ein erhöhter Pflegebedarf an Betreuung, Förderung und Fürsorge kann sich ergeben aus starken Entwicklungsbeeinträchtigungen, Krankheit oder Behinderung eines Pflegekindes sowie aus besonders schweren Bedingungen in der Herkunftsfamilie.

Vermittlung älterer Pflegekinder
Zum Aufgabenspektrum des Pflegekinderdienstes gehört seit 2013 verstärkt auch die Vermittlung älterer Pflegekinder in Pflegefamilien und Pflegestellen. Denn es soll auch Kindern ab sechs Jahren ermöglicht werden, in einer Pflegefamilie aufzuwachsen. Bei allen Kindern, die in einer stationären Einrichtung wie z. B. Kinderheimen untergebracht werden sollen oder dies bereits sind, wird die Möglichkeit der Unterbringung in einer Pflegefamilie überprüft.

Suche nach Pflegepersonen
134 Kinder, Jugendliche und junge Volljährige hat der Pflegekinderdienst im Jahr 2023 betreut – dazu kommen die bereits genannten 46 Bereitschaftspflegefälle. Der Fachdienst Pflegekinderwesen sucht laufend nach Pflegepersonen für Kinder in schwierigen Lebenslagen. Um ein Kind oder einen Jugendlichen in einer Pflegestelle unterzubringen, müssen Pflegepersonen physisch wie psychisch in der Lage sein, über einen langen Zeitraum die erzieherische und pflegerische Versorgung des Pflegekindes sicherzustellen.

Eltern, die ein Pflegekind bei sich aufnehmen wollen, sollten folgende Voraussetzungen mitbringen:

 eine positive Grundeinstellung zum Leben
 Engagement und Freude im Umgang mit Kindern
 Belastbarkeit
 Kontaktfähigkeit
 Gelassenheit und Geduld
 Offenheit und Toleranz
 Flexibilität
 Bereitschaft, das eigene Erziehungsverhalten zu reflektieren
 gesicherte wirtschaftliche Verhältnisse
 genügend Platz für ein Pflegekind
 Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit dem Jugendamt
 Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit der Herkunftsfamilie

Sie können verheiratet, unverheiratet oder alleinstehend sein, eigene Kinder haben oder auch nicht.

Wenn Eltern den Wunsch haben, ein Pflegekind bei sich aufzunehmen, prüft das Jugendamt die pädagogische Eignung und die äußeren Voraussetzungen z. B. die Wohnungsgröße und die wirtschaftliche Situation der Bewerber. Bei guter Eignung und nach einer Teilnahme an einem Vorbereitungskurs gibt das Jugendamt sein Einverständnis zur Aufnahme eines Pflegekindes. Unterstützung bei Fragen und Problemen erhalten die Pflegeeltern vom Pflegekinderdienst in Form von pädagogischer Beratung, Fortbildungen und Seminaren, Hilfestellungen im Umgang mit den Herkunftseltern, rechtlichen Hinweisen, usw.

Mainzer Bürger, die Interesse daran haben, Pflegeeltern zu werden, können sich an das Amt für Jugend und Familie, wenden:
Telefon 06131 12-2498
E-Mail: patrick.enders@stadt.mainz.de

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