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Stadt erteilt keine Genehmigung zur Durchführung der 05er Mitgliederversammlung

Der 1. FSV Mainz 05 kann seine Mitgliederversammlung am Dienstag, 27 Oktober nicht wie geplant als Präsenzveranstaltung in der OPEL ARENA abhalten. Dies hat die Stadt wegen Corona entschieden und den 05 ERN die ursprünglich in Aussicht gestellte  Ausnahmegenehmigung zur Durchführung der Mitgliederversammlung unter Einhaltung eines strikten Hygienekonzepts versagt. Gemäß der städtischen Allgemeinverfügung vom 12. Oktober 2020 sind in Mainz Veranstaltungen im Freien bis auf Weiteres nur noch mit bis zu 250 gleichzeitig anwesenden Personen zulässig, die 05 ER erwarten jedoch eine größere Teilnehmerzahl. Die MV wird unter Einhaltung der formalen Voraussetzungen, wenn möglich, als Präsenzveranstaltung zu einem neuen Termin einberufen werden.

Gemäß der Vereinssatzung bleiben die Mitglieder des Aufsichtsrates bis zur Neuwahl im Amt. Die ursprünglich von der Wahlkommission zur Wahl des Aufsichtsrates zugelassenen Bewerber wurden bereits informiert. In den vergangenen Wochen hat der Verein auch die Möglichkeit der Durchführung einer virtuellen Mitgliederversammlung intensiv geprüft. Vor dem Hintergrund der großen Bedeutung dieser Mitgliederversammlung mit den bevorstehenden Wahlen des Vereins und Vorstandsvorsitzenden und des Aufsichtsrates hält der Vorstand die Umsetzung einer virtuellen Versammlung aufgrund zahlreicher technischer und juristischer Risiken im Ergebnis zum gegenwärtigen Zeitpunkt für nicht durchführbar.

Um trotzdem transparent und vollumfänglich zu informieren, lädt der 1. FSV Mainz 05 seine Mitglieder am Dienstag, den 27. Oktober, um 19.05 Uhr zu einer virtuellen Informationsveranstaltung auf 05er tv ein. Neben weiteren Erläuterungen zur Absage der Mitgliederversammlung und den daraus resultierenden Folgen werden unter anderem auch Berichte aus den Bereichen Sport und Finanzen vorgestellt. Die Mitglieder werden zudem die Möglichkeit erhalten, über eine eigens für die Informationsveranstaltung eingerichtete E Mail Adresse vor und während der Veranstaltung Fragen an Vorstand und Aufsichtsrat zu stellen.