Lange wurden wir in RLP vor dem Thema bewahrt – Sinn und Unsinn sind ja nicht ganz unumstritten. Aber wie erwartet und von vielen gefordert, wird nun auch in Folge anderer Bundesländer in RLP der Mundschutz ab Montag zur Pflicht – wenn man Fahrzeuge des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) nutzt oder den Publikumsbereich von Geschäften, Bank- und Postfilialen betritt.
Leider hat das Land nicht die nötigen Mittel, um Masken für die Bevölkerung zur Verfügung zu stellen. Aber: „In Apotheken und Drogeriemärkten sind mittlerweile viele Alltagsmasken zu kaufen. Ich weiß auch von vielen Initiativen im Land, die mittlerweile selbst oder für andere nähen oder sogar in die Produktion eingestiegen sind“, so Ministerpräsidentin Malu Dreyer.
Ausnahmen von der Maskenpflicht bestehen für Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres und für Personen, denen die Verwendung einer Mund-Nasen-Bedeckung wegen einer Behinderung oder aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich oder unzumutbar ist. Dies ist durch eine ärztliche Bescheinigung nachzuweisen. Ausnahmen bestehen ebenso für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Geschäften, wenn anderweitige geeignete Schutzmaßnahmen, insbesondere Trennvorrichtungen, getroffen wurden.
Die Kontrolle wird durch das Ordnungsamt durchgeführt (erst Verwarnungen und später Bußgelder), sowie durch strenge Blicke der Mitbürger und die Angst der Geschäftsinhaber, ansonsten Sanktionen zu erleiden.
Bei Verstößen erfolgt in der ersten Woche noch eine Ermahnung, ab der zweiten Woche werden Verstöße mit einem Verwarn- bzw. Bußgeld geahndet. Verstöße werden dann grundsätzlich mit einem Verwarnungsgeld in Höhe von 10 Euro geahndet. Tragen Mitarbeiter geöffneter Geschäfte oder Einrichtungen keine Mund-Nasen-Bedeckungen, soll dies mit einem Bußgeld für die Betreiber in Höhe von 250 Euro geahndet werden, soweit keine anderweitigen Schutzmaßnahmen, insbesondere Trennvorrichtungen, getroffen werden. Darüber hinaus können bei festgestellten Verstößen Platzverweise ausgesprochen werden.
Für die Durchsetzung, also auch Kontrolle der kontaktreduzierenden Maßnahmen und die Tragepflicht eines Mund-Nasen-Schutzes im ÖPNV und in Geschäften sind die kommunalen Vollzugsdienste der Städte und Kommunen zuständig. Die Polizei leistet anlassbezogen Vollzugs- bzw. Amtshilfe oder wird im Rahmen der Eilzuständigkeit tätig.
Kontrollen im ÖPNV werde es keine geben
Grundsätzlich gibt es aber im ÖPNV keine Kontrollen. Zumal es sich bei „Masken“ auch um eine einfache Mund-Nasen-Bedeckung, also etwa um einen Schal oder ein Tuch handeln könne. Auch die Fahrerinnen und Fahrer würden nicht eingreifen, denn diese müssten sich schließlich auf das Führen ihres Fahrzeugs konzentrieren, heißt es. „Wir werden uns die Entwicklung natürlich anschauen“, sagt ein Stadtwerke-Sprecher. Sollte sich die Schutzmaskenpflicht nicht durchsetzen, würde man sich nochmals mit der Stadt zusammenzusetzen, um über Lösungen zu beraten. „Wir gehen aber nicht davon aus, dass dies eintreten wird.“
Die Maskenpflicht gilt auf unbestimmte Dauer. Malu Dreyer relativiert: „es ist ja nur eine kleine Sache, ein kleines Stück Stoff im Gegensatz zu den großen Beschränkungen des Shutdowns, die wir vorher hatten“ – später jedoch ist davon die Rede, dass die Pflicht nun aufgrund des unabgestimmten Vorpreschens anderer Bundesländer passiert wäre. Man wäre sonst auch bei der „dringenden Empfehlung“ geblieben, weil dies ja doch auch eine Sache sei, die „unsere Kultur total verändert. Wir Deutschen sind es nicht gewohnt, uns hinter Masken zu verstecken.“
Jetzt wo das Kind im Brunnen liegt kommt der Mundschutz, warum nicht vor 3 Wochen ????????
du hättest ja einen aufziehen können, oder brauchst du erst ein gesetz.??????
Richtig… steht doch jedem frei..
Müssten eigentlich nicht auch die Angestellten, vor allem die die an den Frischetheken (Wurst, Käse) arbeiten auch Mundschutz tragen? Und die Kassierer die meine Ware rüber reichen, die ich mit Handschuhen eingekauft und aufs Band gelegt habe, nicht auch Handschuhe tragen?
Es ist als Einkaufende/r Unsinn, Latex oder Nitril-Handschuhe zu tragen, da die Haut dann im eigenen Schweiß aufweicht! Das ist nicht nur gefährlicher für den Träger, weil aufgeweichten Haut anfälliger ist, sondern auch widerlich für alle anderen, die dann in Kontakt mit dem Schweiß kommen, z.B. beim Ausziehen der Handschuhe oder der Entsorgung von Handschuhen die achtlos auf die Straße geworfen werden.
Man kann alles übertreiben. Das Schlimmste an Corona ist die Hysterie. Das Leben ist nun mal mit dem Tod verbunden.
Das Risiko im Haushalt tödlich zu verunglücken ist um ein Vielfaches größer. Und, wie gehen die Paniker damit um?
Die Menschen haben einfach ihr Vertrauen in das Leben verloren. Ja das Leben ist numal lebensgefährlich und nein, es gibt hierfür keine Absicherung. Jeder ist selbst verantwortlich. Und es steht jedem frei sich einer Gefahr auszusehen oder eben nicht.
Man sollte endlich verstehen, dass du Mensch numal nicht alles kontrollieren kann und auch nicht sollte.
Wieviele Schwachsinnsmaßnahmen müssen wir uns noch gefallen lassen im Namen der „heiligen Corona“?
Selbst der oberste Ärtztevertreter sagt:
„Weltärztepräsident Frank Ulrich Montgomery kritisiert die in der Corona-Krise geplante bundesweite Maskenpflicht. „Wer eine Maske trägt, wähnt sich sicher, er vergisst den allein entscheidenden Mindestabstand“, sagte Montgomery der Düsseldorfer „Rheinischen Post“. Bei unsachgemäßem Gebrauch könnten Masken gefährlich werden.
Im Stoff konzentriere sich ein Virus, beim Abnehmen berühre man die Gesichtshaut, schneller könne man sich kaum infizieren, sagte Montgomery. Eine gesetzliche Maskenpflicht könne es nur für echte Schutzmasken geben, eine Pflicht für Schals oder Tücher sei „lächerlich“. Zugleich verwies er darauf, dass man derzeit noch alle „echt wirksamen Masken“ für das medizinische Personal, Pflegende und Gefährdete brauche.“ Zitat Ende
Danke für diesen Kommentar. Leider bleibt die Wahrheit immer ungehört wenn die Dummheit schreit.
Freiwillig würde ich keinen Mundschutz tragen, sondern weiterhin die grundsätzlichen Hygienevorschriften einhalten.
Aber das Abstand halten ist in Geschäften und den öffentlichen Verkehrsmitteln nicht einfach.
Überall da, wo genug Raum und Platz ist, ist eine Maske auch nicht nötig und keine Pflicht.
Habe nur eine schwarze Ledermaske die aber sehr eng anliegt, sollte gehen oder ?
Ich bin der Meinung, Kinder und ältere Menschen, sowie Risikopersonen genießen in unserer Bevölkerung einen besonderen Fürsorge-Schutz. Schon aus Solidarität, Demokratie und Grundrecht sieht ein Sozialrespekt vor das höchste Gut des Menschen ist die Gesundheit. Es steht vor dem Kapitalistischen Interesse, denn das Menschenleben ist unbezahlbar. Respekt und Menschenrecht, Würde dem Alter, Behinderten und Gebrechlichen sollen auch einen gesellschaftlichen Stellenwert
haben. Ich appelliere an den gesunden Menschenverstand in der Bundesrepublik Deutschland und hoffe das alle Wähler unsere Politik dabei unterstützen wird, gegen die Pandemie.
Maskenpflicht sollte jedes Bundesland und der Bürger selbst entscheiden dürfen.RLP hat so wenig infizierte,da kann man die maskenpflicht zurücknehmen.Es kann jeder Bürger für sich entscheiden ob er mit oder ohne Mundschutz sich besser fühlt.Ich persönlich fühle mich nicht wohl beim Tragen eines mundschutzes