Die zum 30. Juni in Kraft getretene Testverordnung bringt einige, negative Überraschungen mit sich und sorgt für Unverständnis bei Teststellenbetreibern. Vor allem der Zeitpunkt der Bekanntgabe und die Umsetzung der Regelungen in den Stationen sorgen für Probleme. „Die Testverordnung, so wie sie gestern am späten Nachmittag vom Gesundheitsministerium veröffentlicht wurde, ist für uns schlichtweg nicht umsetzbar“, sagt Lukas Flieger, Geschäftsführer von NosCuro Medical. „Wer erwartet, dass solche grundlegende Änderungen im Testbetrieb an einem Abend umzusetzen sind, der arbeitet weit weg von der Realität.“ Vor allem der Zeitpunkt der Bekanntgabe kritisiert das Unternehmen.
Am gestrigen Mittwoch veröffentlicht, sollen die Änderungen bereits am Folgetag umgesetzt sein. Ein utopisches Szenario. Denn um die Vorgaben gewissenhaft umzusetzen, sind einige wichtige Schritte notwendig: Das gesamte Personal muss auf die 3-Euro-Tests und die anderen Änderungen geschult werden, Bezahlsysteme müssen installiert werden, die Homepage muss umgebaut werden, Aushänge angefertigt und Informationen an die Kund*innen weitergegeben werden. „Das sind Arbeiten, die mit Vorlaufzeit angegangen werden müssen. Qualitativ braucht es da einige Tage, wenn nicht Wochen, bis alles so steht, dass der Testbetrieb einwandfrei umgesetzt werden kann“, so Flieger. Dass die Verantwortlichen erneut spät Informationen an die Betreiber*innen weitergeben, sorgt für Frustration und Ratlosigkeit. „Vor etwas mehr als einem halben Jahr gab es ähnlich chaotische Tage, nachdem die kostenfreien Bürgertests reaktiviert wurden und die Testnachfrage sprunghaft anstieg. Heute sind es andere, aber dennoch weitreichende Änderungen, die seitens der Politik nur Stunden vorher kommuniziert werden. Für uns ist das absolut unverständlich“, Flieger weiter.
Ein weiterer Kritikpunkt an der Verordnung ist die mangelhafte Umsetzbarkeit. Gefordert werden Nachweise für alle, die Anspruch auf die 3-Euro-Tests haben. Die Frage, wie kontrolliert werden soll, ob eine Person beispielsweise wirklich die über 60 Jahre alte Oma besucht, wird in der Testverordnung nicht geklärt. Ferner kommt für viele überraschend, dass nun doch nicht alle Menschen den 3-Euro-Test nutzen dürfen. Das sorgt zusätzlich für weiteren bürokratischen und administrativen Aufwand.