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Mainzer Sporthallen jetzt für gymnastikähnliche Sportarten „buchbar“

Von den 60 städtischen Sporthallen in Mainz (darunter 56 Schulturnhallen) sind aktuell 31 Schulturnhallen für den Sportbetrieb nicht nutzbar, da diese Hallen für den Schulunterricht benötigt werden. Die Tendenz in diesem Sektor ist weiterhin steigend, da noch nicht alle Kinder wieder am Präsenzunterricht teilnehmen. Die noch nicht für den Schulunterricht genutzten Sporthallen öffnen nun solange für ausgewählte Sportarten, wie Gymnastik, Mutter/Kind-Turnen, Pilates, Yoga, Zumba, Rope-Skipping etc. – aber auch Kampfsportarten wie Karate, Jiu-Jitsu, Taekwondo u. ä. – auch Tischtennis.
Trainingseinheiten mit Mannschaftsspiel-Charakter in städtischen Sporthallen sind noch nicht erlaubt, also Handball, Volleyball, Basketball, Badminton u. ä. in Sporthallen. Allerdings lässt die Sportverwaltung in Abstimmung mit dem Verwaltungsstab die genannten Ballsportarten mit ähnlichen Trainings-, Hygiene- und Abstandsregeln wie beim Fußballsport auf den Freisportanlagen wieder zu. Alle Vereine, die von der Möglichkeit des Trainings Gebrauch machen wollen, müssen bei der Sportverwaltung unter www.sportabteilung@stadt.mainz.de einen formlosen Antrag stellen, einen Hygienebeauftragten benennen und die Einhaltung der Hygieneregeln und des Kontaktverbotes bestätigen. Im Anschluss erhalten sie zeitnah eine Trainingserlaubnis. Umkleide- und Duschbereiche bleiben in den Sporthallen weiterhin geschlossen. Die Sportler müssen daher in Sportkleidung erscheinen, lediglich das Schuhwerk kann gewechselt werden.