Die Stadt Mainz hat eine erhebliche Erhöhung der Anwohnerparkgebühren beschlossen. Die Gebühren, die bislang bei 30 Euro pro Jahr lagen, sollen ab 1. Juli je nach Fahrzeuggröße und Wohngebiet auf 130 bis um die 300 Euro jährlich ansteigen. Dass es teurer wird, steht schon seit dem vergangenen Dezember fest. Damals hatte der Stadtrat beschlossen, die Gebühren für das Anwohnerparken zu erhöhen.
Diese Maßnahme folgt auf eine im März 2023 verabschiedete Landesverordnung, die es den Kommunen in Rheinland-Pfalz ermöglicht, die Gebühren für das Anwohnerparken eigenständig festzulegen. Ziel der Erhöhung ist es, den begrenzten öffentlichen Raum effizienter zu nutzen und alternative Mobilitätsformen zu fördern.
Die neuen (flexiblen) Gebühren berechnen sich aus einem Jahresgrundbetrag i. H. v. 31,20 Euro, multipliziert mit der jeweiligen Länge und Breite in Metern des im Antrag zu benennenden Fahrzeuges gem. der Ziffernfelder 18 und 19 des Fahrzeugscheines. Bei mehreren Fahrzeugen ist das flächenmäßig größere Fahrzeug heranzuziehen.
Der Jahresgrundbetrag setzt sich zusammen aus dem Wert 0,60 Euro je angefangene Kalenderwoche mal Fahrzeuglänge mal Fahrzeugbreite. Hierbei wird das Jahr mit 52 Wochen angesetzt.
In jedem Fall beträgt die Mindestgebühr 130 Euro für sehr kleine Autos, über 200 bis 300 Euro für Mittelklassewagen, bis zu 300 Euro für Campster, Sprinter, Transit etc.
Die Entscheidung der Stadtverwaltung stieß bei vielen Anwohnern auf Unverständnis und Kritik. Die Stadtverwaltung betonte jedoch, dass die Anpassung der Parkgebühren notwendig sei, um den öffentlichen Raum gerechter zu verteilen und den Umstieg auf umweltfreundlichere Verkehrsmittel zu erleichtern.
Wer glaubt, sich jetzt noch schnell einen günstigen alten Schein zu sichern, hat sich geschnitten. Nur Ablaufaufdaten von Restlauf 4 Wochen werden bearbeitet.
Es bleibt abzuwarten, wie sich diese Maßnahmen auf das Mobilitätsverhalten der Bürger auswirken. Auch muss der Stadtrat diesem Beschluss noch zustimmen.
Anwohnerparkgebührenerhöhung: FDP lehnt Vorlage ab
Gegen den Vorschlag der Verwaltung, die Anwohnerparkgebühren in dieser Form zu erhöhen, spricht sich die FDP aus. Eine Überprüfung und angemessene Erhöhung ist nach über 30 Jahren und zeitgleich gestiegenen Kosten unvermeidbar, „aber nicht in der Höhe (bis zu 700%) und in der Form.“
„Statt sich an den Lösungen in anderen Städten zu orientieren und es „besser“ zu machen, sucht die Verwaltung mit Frau Steinkrüger eine bürokratische Sonderlösung für Mainz, das lehnen wir ab“, so die FDP-Fraktionsvorsitzende Susanne Glahn. Mit dem Vorschlag bekommt Mainz die höchsten Gebühren in ganz Rheinland-Pfalz. Die Städte Trier und Kaiserslautern erheben 200 € pro Jahr, Ludwigshafen 180 €. Koblenz hat die Gebühren gestaffelt, aber 25 % niedriger als Mainz. „Mit dem Vorschlag sind wir negative „Spitze“ in Rheinland-Pfalz“, so Glahn. Ein weiterer Kritikpunkt ist die Staffelung der Gebühren nach der Fahrzeuggröße. Was auf den ersten Blick durchaus sinnvoll erscheint, ist aber lediglich ein zusätzlicher bürokratischer Aufwand- für den erkennbar das Personal fehlt – ohne Effekt. Nur in ganz wenigen Fällen macht die Fahrzeuglänge einen Unterschied, wenn es um lange Längsparkstreifen ohne Zwischenmarkierungen geht. Sonst gilt: Ein Parkplatz, ein Auto.
Zudem sei die Staffelung der Gebühr im Vergleich zur Erhöhung so gering, dass es nicht dazu führen wird, sich ein kleineres Auto zu kaufen. Ein VW Polo kostet statt 30 € jetzt 227 €, ein Passat statt 30 € 272 € und der große SUV Touareg von VW statt 30 € 303 €. Das belastet zusätzlich Familien und Menschen, die auf ein größeres Auto angewiesen sind.
Heftig kritisiert die FDP den Zuwachs an Bürokratie durch die Neuregelung. „Jetzt muss jeder Parkausweis individuell nach der Fahrzeuggröße ausgestellt und berechnet werden, das verursacht mehr Aufwand“ so Glahn. Die Verkürzung der Laufzeit von zwei auf ein Jahr verdoppelt zusätzlich den Aufwand der Bürger und auch den der Verwaltung „Wir stellen den Sinn dieser Regelung in Frage; wahrscheinlich geht es nur darum, dass der Gebührenschock für den neuen Ausweise abzumildern“. Richtig wäre es vielmehr gewesen, gerade aufgrund des bürokratischen Aufwandes den Zeitraum zu verlängern. Die FDP bezweifelt, dass die Arbeit der Verwaltung ohne zusätzliche Stellen möglich oder andere wichtige Aufgaben unerledigt bleiben. Kritik übt die FDP auch an der CDU. „Vor der Kommunalwahl hat Frau Steinkrüger eine Erhöhung der Anwohnerparkgebühren mit der Begründung zurückgewiesen, es gäbe keine Mehrheit dafür im Stadtrat, jetzt mit der CDU ist es wohl in dieser Form möglich“ so Glahn.
Zudem ist die Gebührenbemessung auch intransparent. Die Verwaltung sollte endlich offenlegen, wie hoch der Anteil des gegen zu finanzierenden Anteils des Bürokratischen Aufwandes heute und nach der Vorlage ist, dann wird auch für die Bürger erkennbar, dass es hier wieder um einen Maßnahme zur Haushaltsfinanzierung geht, weil die Verwaltung nicht bereit ist, zu sparen. Die FDP werde im Mobilitätsauschuss und im Stadtrat gegen die Vorlage stimmen.
AfD-Fraktion lehnt Verwaltungsvorschlag zu Anwohnerparkgebühren ab
Anlässlich der Sitzung des Mobilitätsausschusses erläutert der AfD-Fraktionsvorsitzende Arne Kuster, warum seine Stadtratsfraktion die von der Verwaltung geplante Erhöhung der Anwohnerparkgebühren strikt ablehnt:
„Die Vorschläge der Verwaltung zum Anwohnerparken bedeuten eine erhebliche Mehrbelastung. Vor dem Hintergrund der erst kürzlich erfolgten deutlichen Erhöhung der Grundsteuer für die meisten Mainzer ist dies eine unzumutbare Unverschämtheit. Selbst für einen kleinen „Smart“ sollen sich die Gebühren mehr als vervierfachen. Für große Fahrzeuge können es zukünftig über 270 Euro im Jahr werden. Für dieses Geld ist einem zudem ein Parkplatz noch nicht einmal sicher. Verkehrsdezernentin Steinkrüger hat erst jüngst zugegeben, dass es nur 8.900 Anwohnerparkplätze gibt, aber rund 14.300 Parkausweise ausgegeben wurden.“
Arne Kuster hält die Vorschläge der Verwaltung auch für juristisch fragwürdig: „Die Anwohner werden in Rheinland-Pfalz schon über die Straßenausbaubeiträge für die Bereitstellung von Anwohnerparkplätzen herangezogen. Zusätzliche Gebühren für Parkausweise lassen sich darum allein in Höhe des Verwaltungsaufwands rechtfertigen.“
Oke, dann bitte das Anwohnerparken auf alle Stadtteile ausweiten. Damit alle gleichermaßen betroffen sind, egal ob sie in der Altstadt wohnen oder in Marienborn.
oder Gonsenheim und Drais, aber selbst in der Oberstadt hat man Garagen. Hier werden nur die Leute geschörpft, die keine andere Wahl haben und vermutlich auch nicht sonderlich viel verdienen.