Den vom Kita-Streik betroffenen Eltern, Alleinerziehenden und Familien sollen für die Zeit des Streiks pauschal die gezahlten Krippen- und Hortgebühren erstattet werden. Dies umfasse auch die während des Streiks gezahlten Verpflegungskostenbeiträge. Die Erstattung muss allerdings noch von den städtischen Gremien bestätigt werden.
Wegen des Streiks der Erzieher bezahlen auch in Mainz derzeit viele Eltern die Gebühren für Krippen oder Horte, obwohl die Einrichtungen geschlossen sind. Rechtlich ist die Stadt zu einer Gebührenerstattung nicht verpflichtet.
„Der wochenlange Streik hat auch in finanzieller Hinsicht zu einer deutlich wahrnehmbaren Belastung geführt. Für Alternativen in der Tagesbetreuung mussten viele Eltern und Alleinerziehende unbezahlten Urlaub nehmen oder hatten entsprechende Zusatzkosten. Die Stadt sollte keine Gebühr für eine Leistung erheben, die aufgrund des Streiks wochenlang nicht erbracht werden konnte“, bekräftigte OB Ebling gemeinsam mit Sozialdezernent Merkator. Und Bürgermeister Beck ergänzte: „Die im gleichen Zeitraum nicht geleisteten Lohnzahlungen können aus unserer Sicht für die geplante Gebührenerstattung herangezogen werden.“ Für den Haushalt entstehe damit keine Mehrbelastung.