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Heizungsbeihilfe 2014/2015

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Sozialdezernent Herr Kurt Merkator teilt mit, dass das Amt für soziale Leistungen, Kaiserstraße 3 – 5, Stadthaus, Lauteren-Flügel, 55116 Mainz und das Jobcenter, Am Rodelberg 21, 55131 Mainz, ab 01.10.2014, an einkommensschwache Einwohner,  die dem Grunde nach Anspruch auf Leistungen nach dem SGB XII bzw. SGB II haben, die Heizungsbeihilfe für den kommenden Winter auf Antrag auszahlt. Dies gilt nur, wenn man selbst für den Kauf von Kohle, Heizöl oder Flüssiggas sorgen muss. Nach dem 31.10.2014 gestellte Anträge erfahren eine anteilige Kürzung der Beihilfe. Personen, die ihre Heizkostenabschläge an den Vermieter oder Energieversorger zahlen, können einen Antrag stellen, sobald sie die Jahresabrechnung mit einer Nachzahlung erhalten haben.

Die Beihilfe wurde für die jeweils verwendete Art des Brennstoffes festgelegt.

Haushaltsgröße    Feste Brennstoffe € (Kohle)    Flüssige Brennstoffe €
(Heizöl)    Flüssige Brennstoffe € (Flüssiggas)
1-Personenhaushalt    789    923    780
2-Personenhaushalt    902    1.091    1.003
3-Personenhaushalt    1.127    1.426    1.226
4-Personenhaushalt    1.240    1.594    1.338
5-Personenhaushalt    1.353    1.678    1.449
6-Personenhaushalt    1.409    1.762    1.561
7-Personenhaushalt    1.465    1.846    1.561
8-Personenhaushalt    1.634    2.014    1.672
9-Personenhaushalt    1.804    2.181    1.895
10-Personenhaushalt    1.973    2.433    2.118
Untermietverhältnis    592    705    624

Die Beantragung der Beihilfe kann ab Montag, 06.10.2014 erfolgen.

Sofern es sich dem Grunde nach um Leistungsberechtigte nach dem SGB XII handelt (dies sind Personen ab 65 Jahre, dauerhaft voll Erwerbsgeminderte oder Personen, deren Erwerbsfähigkeit geringer als 3 Stunden täglich ist), werden die Anträge im

Amt für soziale Leistungen, Kaiserstraße 3 – 5,
2. OG, Lauteren-Flügel, 55116 Mainz,
entgegengenommen.

Alternativ können die Anträge nach dem SGB XII auch in den jeweiligen Ortsverwaltungen der Stadtteile gestellt werden.

Mainz-Bretzenheim    Mainz-Laubenheim    Mainz-Oberstadt
Mainz-Drais    Mainz-Marienborn    Mainz-Altstadt
Mainz-Ebersheim    Mainz-Mombach    Mainz-Hartenberg/Münchfeld
Mainz-Finthen    Mainz-Weisenau    Mainz-Lerchenberg
Mainz-Gonsenheim    Mainz-Hechtsheim    Mainz-Neustadt

Handelt es sich um erwerbsfähige Personen, die einen Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II dem Grunde nach haben,  sind die Anträge im

Jobcenter
Am Rodelberg 21, 55131 Mainz,

zu stellen.

Service-Center des Jobcenters, Telefon 8808-0

Dem Antrag müssen folgende Unterlagen beigefügt werden: Personalausweis, aktuelle Renten-bescheide bzw. sonstige aktuelle Einkommensnachweise für sämtliche Familienangehörige, Kontoauszüge der letzten 6 Monate aller vorhandenen Konten, Mietbescheinigung bzw. Nachweis über die aktuelle Miethöhe und ihre Zusammensetzung,  oder bei eigener Immobilie Nachweise über Belastungen (Grundsteuer, Schuldzins, Versicherungen usw.).

Bei der Antragstellung bitten wir besonders darauf zu achten, dass eine Bankverbindung angegeben wird.

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