Sozialdezernent Herr Kurt Merkator teilt mit, dass das Amt für soziale Leistungen, Kaiserstraße 3 – 5, Stadthaus, Lauteren-Flügel, 55116 Mainz und das Jobcenter, Am Rodelberg 21, 55131 Mainz, ab 01.10.2014, an einkommensschwache Einwohner, die dem Grunde nach Anspruch auf Leistungen nach dem SGB XII bzw. SGB II haben, die Heizungsbeihilfe für den kommenden Winter auf Antrag auszahlt. Dies gilt nur, wenn man selbst für den Kauf von Kohle, Heizöl oder Flüssiggas sorgen muss. Nach dem 31.10.2014 gestellte Anträge erfahren eine anteilige Kürzung der Beihilfe. Personen, die ihre Heizkostenabschläge an den Vermieter oder Energieversorger zahlen, können einen Antrag stellen, sobald sie die Jahresabrechnung mit einer Nachzahlung erhalten haben.
Die Beihilfe wurde für die jeweils verwendete Art des Brennstoffes festgelegt.
Haushaltsgröße Feste Brennstoffe € (Kohle) Flüssige Brennstoffe €
(Heizöl) Flüssige Brennstoffe € (Flüssiggas)
1-Personenhaushalt 789 923 780
2-Personenhaushalt 902 1.091 1.003
3-Personenhaushalt 1.127 1.426 1.226
4-Personenhaushalt 1.240 1.594 1.338
5-Personenhaushalt 1.353 1.678 1.449
6-Personenhaushalt 1.409 1.762 1.561
7-Personenhaushalt 1.465 1.846 1.561
8-Personenhaushalt 1.634 2.014 1.672
9-Personenhaushalt 1.804 2.181 1.895
10-Personenhaushalt 1.973 2.433 2.118
Untermietverhältnis 592 705 624
Die Beantragung der Beihilfe kann ab Montag, 06.10.2014 erfolgen.
Sofern es sich dem Grunde nach um Leistungsberechtigte nach dem SGB XII handelt (dies sind Personen ab 65 Jahre, dauerhaft voll Erwerbsgeminderte oder Personen, deren Erwerbsfähigkeit geringer als 3 Stunden täglich ist), werden die Anträge im
Amt für soziale Leistungen, Kaiserstraße 3 – 5,
2. OG, Lauteren-Flügel, 55116 Mainz,
entgegengenommen.
Alternativ können die Anträge nach dem SGB XII auch in den jeweiligen Ortsverwaltungen der Stadtteile gestellt werden.
Mainz-Bretzenheim Mainz-Laubenheim Mainz-Oberstadt
Mainz-Drais Mainz-Marienborn Mainz-Altstadt
Mainz-Ebersheim Mainz-Mombach Mainz-Hartenberg/Münchfeld
Mainz-Finthen Mainz-Weisenau Mainz-Lerchenberg
Mainz-Gonsenheim Mainz-Hechtsheim Mainz-Neustadt
Handelt es sich um erwerbsfähige Personen, die einen Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II dem Grunde nach haben, sind die Anträge im
Jobcenter
Am Rodelberg 21, 55131 Mainz,
zu stellen.
Service-Center des Jobcenters, Telefon 8808-0
Dem Antrag müssen folgende Unterlagen beigefügt werden: Personalausweis, aktuelle Renten-bescheide bzw. sonstige aktuelle Einkommensnachweise für sämtliche Familienangehörige, Kontoauszüge der letzten 6 Monate aller vorhandenen Konten, Mietbescheinigung bzw. Nachweis über die aktuelle Miethöhe und ihre Zusammensetzung, oder bei eigener Immobilie Nachweise über Belastungen (Grundsteuer, Schuldzins, Versicherungen usw.).
Bei der Antragstellung bitten wir besonders darauf zu achten, dass eine Bankverbindung angegeben wird.
* * *