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Bund und Länder beschließen für mindestens zwei Wochen erweiterte Corona-Maßnahmen

Heute beschlossen Bund und Länder für mindestens zwei Wochen neue Maßnahmen gegen Corona. Eine Ausgangssperre ist dabei nach Expertensicht (noch) nicht notwendig. Dennoch sollen Kontakte auf ein Minimum reduziert werden. Das heißt: Mindestabstand 1,5 Meter. Der Aufenthalt in der Öffentlichkeit ist mit Angehörigen erlaubt, nur mit nicht im Haushalt lebenden Personen auf gesamt 2 Personen zu begrenzen. Der Weg zur Arbeit, zur Notbetreuung, Einkäufe, Arztbesuche, Teilnahme an Sitzungen, erforderlichen Terminen und Prüfungen, Hilfe für andere oder individueller Sport und Bewegung an der frischen Luft sowie andere notwendige Tätigkeiten bleiben weiter möglich. Gastronomie nur noch Lieferung und Abholung für den Verzehr zu Hause. Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie Friseure, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe werden geschlossen. Medizinisch notwendige Behandlungen bleiben weiter möglich.

Ministerpräsidentin Malu Dreyer: „Damit wollen wir die Infektionskurve abflachen. Wir sind es unseren Mitbürgern schuldig, die eine Vorerkrankung haben oder älter sind. Die Gefahr ist der häufige unmittelbare soziale Kontakt. Deswegen beschränken wir diesen stark.“

Dreyer dankt insbesondere den Beschäftigten im Gesundheitssystem, im öffentlichen Dienst und in den Branchen, die das tägliche Leben aufrechterhalten sowie allen Bürgern für Ihr Verantwortungsbewusstsein und Ihre Bereitschaft, sich an diese Regeln zu halten.

Die Regierungschefs haben darüber hinaus über ein Gesetzespaket gesprochen, dass Mittwoch im Bundesrat beschlossen wird. Dabei wird es um Hilfen für Krankenhäuser gehen, die sich vorbereiten, eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes, eine Anpassung der Insolvenzrechtsordnung, den Nachtragsbundeshaushalt, das Wirtschaftsstabilisierungsfondes-Gesetz, Coronasoforthilfe für Kleinstunternehmen und Soloselbständige und das Sozialschutzpaket.