Direkt zum Inhalt wechseln
|

Bezahlbarer Wohnraum: Wohnbau mit Stadt weiter am fördern

wohngeld

Die Mainzer Wohnbau nutzt weiter die Förderung des Landes für die soziale Wohnraumversorgung. 2016 und 2017 werden um 1.000 Wohnungen mit preisgünstigeren Mieten versehen. In den meisten Fällen können die heutigen Mieter von dem Programm profitieren, wenn sie einen Wohnberechtigungsschein vorlegen.
Wohnbau-Geschäftsführer Thomas Will: „Etwa 4.000 geförderte Wohnungen hat die Wohnbau heute im Bestand. Wir wollen das Angebot preisgünstigen Wohnraums um insgesamt 1.000 Wohnungen in fast allen Stadtteilen ausweiten und dem Auslaufen älterer Förderungen für eine Reihe von Wohnungen in den nächsten Jahren frühzeitig entgegenwirken.“

Ein wichtiges Steuerungsinstrument sind dabei Belegungsrechte. Für rund 400 Wohnungen in verschiedenen Stadtteilen könnte eine solche Förderung zeitnah vereinbart werden. Franz Ringhoffer von der Wohnbau: „Wenn uns der Mieter den geforderten Wohnberechtigungsschein vorlegt, wird seine Miete für 10 Jahre auf 15 Prozent unter dem Median des Mainzer Mietspiegels eingestuft. Das begrenzt bzw. vermeidet ansonsten fällige Mieterhöhungen.“

Mittelbar soll das Förderprogramm für 300 weitere Wohnungen mit Blick auf die niedrigen Mieten Wirkung entfalten. Ähnlich hoch sind die Einsparungen durch die Förderung bei Neubauwohnungen und modernisierten Wohnungen. Auch hier sind Wohnberechtigungsscheine der jeweiligen Mieter erforderlich.

Mit der dritten Säule im Programm der Wohnbau Mainz, die auch die Wohnungsförderung aus der Verlängerung von Bindungen und Förderdarlehensverträgen beinhaltet, sollen rund 360 weitere Mietwohnungen über Bindungszeiträume von 10 bis 15 Jahren mit preisgünstigen Mieten bewirtschaftet werden.

Thomas Will ist es in diesem Zusammenhang wichtig, die überholte Vorstellung auszuräumen, geförderte Wohnungen seien „Sozialwohnungen“ in billiger Bauweise oder mit schlechterer Ausstattung: „Das ist überhaupt nicht der Fall. Beispielsweise haben wir in guter Lage im Martin-Luther-King-Park (Stadtteil Hartenberg-Münchfeld) 96 in gleicher Qualität neu gebaute Wohnungen in der Vermietung. Der Unterschied liegt nicht in der Wohnungsqualität, sondern im Einkommen der Mieter. Wer den Wohnberechtigungsschein nachweist, bekommt die günstigere Miete und profitiert von der attraktiven Förderung der Landesregierung.“

Für den Wohnberechtigungsschein, der vom Wohnungsamt der Stadt Mainz  (Kaiserstraße 3 – 5) ausgestellt wird, ist das „laufende Haushaltseinkommen“ die relevante Größe. Die jeweilige Einkommensgrenze wird aus dem Jahresbruttoeinkommen ermittelt. So kann eine Einzelperson mit einem Jahresbruttoeinkommen von ca. 31.000€ den Wohnberechtigungsschein erhalten.

Bei einer Beispielsfamilie mit 2 Erwachsenen und 1 Kind liegt die Grenze schon bei einem Jahresbruttoeinkommen von rund 56.000€. Maßgebend sind also die Zahl der zum Haushalt gehörenden Personen sowie das gemeinsame Jahreseinkommen des Haushaltes.

Wohnungsdezernent Kurt Merkator: „Die Stoßrichtung  der Wohnbau entspricht den Anforderungen des aktuellen Mainzer Wohnungsmarktes, ist passgenau und nur zu begrüßen. Ich werde mich intensiv darum kümmern, das die Umsetzung mit einer zügigen Bearbeitung der Wohnberechtigungsscheine flankiert wird.“

OB Michael Ebling: „Mainz ist eine attraktive, anziehende Stadt. Dies stellt sich als in vielen Aspekten des urbanen Lebens bereichernd dar – weniger jedoch in der Frage, wie die rasant steigenden Miet- und Immobilienpreise zu bändigen sind. Daher steuern wir mit einem Gesamtpaket entgegen: Wir wollen das Wohnungsangebot durch 6.500 neue Wohneinheiten bis 2020 in zahlreichen Baugebieten – wie etwa dem Heiligkeuz-Areal –  entzerren und zugleich auch in diese Planungen gefördertes Wohnen mit festen Größenordnungen integrieren. Über das Förderprojekt des Landes gehen wir mit der Wohnbau Mainz ergänzende Wege, um bestehende Mietpreisbelastungen zu reduzieren. Ich denke, dies kann sich sehen lassen, auch wenn weitere Schritte folgen müssen. Der eingeschlagene Weg ist der Richtige, daher danke ich der Wohnbau Mainz ausdrücklich.“

Hinweis:
Die Mainzer Wohnbau wird ihre für das Förderprogramm in Frage kommenden Mieter/innen in den nächsten Wochen informieren und mit ihnen die erforderlichen Schritte abstimmen.
In verschiedenen Quartieren mit einer größeren Anzahl  betroffener Wohnungen werden dazu Informationsveranstaltungen durchgeführt. Es braucht sich niemand aktiv an die Wohnbau-Geschäftsstelle zu wenden: Alle Mieter der ausgewählten Wohnungen erhalten in schriftlicher Form erklärende Hinweise.