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Befragung: 10.000 Haushalte zum sozialen Erhaltungsrecht (Milieuschutz)

Die Stadt prüft aktuell, ob in zwei Gebieten der Innenstadt (Neustadt und Altstadt-Nord) eine sogenannte soziale Erhaltungssatzung („Milieuschutzsatzung“) eingeführt werden kann. Diese Satzung soll verhindern, dass Bewohner durch steigende Mietkosten oder Modernisierungsmaßnahmen verdrängt werden. Ziel ist es, Modernisierungen sozial verträglich umzusetzen und die Stabilität der Nachbarschaft zu bewahren, um negative städtebauliche Folgen zu vermeiden.

Um dies rechtlich abzusichern, muss eine repräsentative Befragung der Haushalte in den betroffenen Gebieten durchgeführt werden. Diese findet vom 20. Januar bis zum 16. Februar statt. Dabei sollen möglichst viele Bewohner Auskunft über ihre Wohn- und Lebenssituation geben. Mit der Durchführung der Befragung hat die Stadt die „Landesweite Planungsgesellschaft mbH (LPG)“ aus Berlin beauftragt.

10.000 zufällig ausgewählte Haushalte aus Neustadt und Altstadt-Nord erhalten Mitte Januar einen Fragebogen. Dieser kann entweder schriftlich oder online ausgefüllt werden. Die Zugangsdaten für die Online-Teilnahme stehen direkt auf dem Fragebogen. Die Teilnahme ist freiwillig, und alle Angaben werden anonym behandelt.

Die Befragung umfasst:

Daten zum Haushalt (z. B. Haushaltsgröße, Wohndauer, Wohnzufriedenheit),
Informationen zur Wohnung (z. B. Größe, Ausstattung, Miethöhe) und
Aspekte zur Nachbarschaft (z. B. Nutzung sozialer Einrichtungen, nachbarschaftliches Zusammenleben).
Zusätzlich lädt die Stadt zusammen mit der Landesweiten Planungsgesellschaft mbH alle Bürger: zu einer Informationsveranstaltung am Dienstag, 11. Februar ein. Sie findet von 19 bis 20:30 Uhr im Großen Saal des Wolfgang-Capito-Hauses (Gartenfeldstraße 13-15, 55118 Mainz) statt. Der Einlass beginnt um 18:30 Uhr.

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