Für den Anwohnerparkausweis, welcher eine Laufzeit von zwei Jahren hat, wurde bisher eine Verwaltungsgebühr (keine Parkgebühr) in Höhe von 60 Euro erhoben. Nach den neusten Haushaltsberatungen soll der Ausweis ab 2025 um 0,6 Mio. Euro und ab 2026 um 1,2 Mio. Euro erhöht werden. Dies ist eine Erhöhung von etwa 80 Euro in 2025, wenn man ca. 7.000 Bewohnerparkausweise pro Jahr als Grundlage nimmt. Ab 2026 wäre das demnach eine weitere Erhöhung um 160 Euro, also gesamt etwa 240 Euro, zuzüglich der aktuellen 60 Euro. Das macht 300 Euro für 2 Jahre – also eine Verfünffachung, pro Monat um die 10-12 Euro. Meinungen?
Seit Oktober 2020 haben die Bundesländer die Gebührenhoheit beim Bewohnerparken. Die bis dahin geltende bundesweite Obergrenze für Bewohnerparkausweise von 30,70 Euro pro Jahr ist abgeschafft worden. In vielen Ländern dürfen inzwischen auch die Kommunen eigene Gebühren festsetzen, die sich neben dem Verwaltungsaufwand am wirtschaftlichen Wert des öffentlichen Raums orientieren.
Als erstes Land hat Baden-Württemberg im Juli 2021 die Gebührenhoheit beim Bewohnerparken auf die Kommunen übertragen. Mehrere Städte und Gemeinden haben davon bereits Gebrauch gemacht und die Gebühren für Bewohnerparkausweise zum Teil deutlich angehoben. Viele Kommunen in anderen Bundesländern setzten danach ebenfalls Preiserhöhungen durch.
Was kostet ein Bewohnerparkausweis?
In Deutschland ist mit den Neuregelungen zur Gebührenfestsetzung ein breites Preisspektrum entstanden. Während Städte wie Bochum (22 Euro) deutlich unter der alten Preisobergrenze von 30,70 Euro pro Jahr bleiben, müssen Autofahrende in Bonn inzwischen 360 Euro im Jahr zahlen. Folgende Großstädte haben in den Jahren 2023 und 2024 die Gebühren erhöht.
Stadt | Jahresgebühr |
---|---|
Bonn | 360 € |
Bremen | 75 € |
Frankfurt am Main | 120 € |
Freiburg im Breisgau | 200 € |
Koblenz | min. 100 € + Gebühr je nach Länge und Breite des Fahrzeugs |
Heidelberg | 120 € |
Kaiserslautern | 200 € |
Leverkusen | 60 € (ab 2026: 90 €) |
Ludwigshafen | 180 € |
Mannheim | 95,63 € (ab 2025: 127,50 €) |
Mülheim an der Ruhr | 150 € |
Münster | 260 € |
Neuss | 120 € |
Offenbach | 75 € |
Osnabrück | 90 € (ab 2025: 140 €) |
Trier | 200 € |
Ulm | 200 € |
Wiesbaden | 120 € |
Wolfsburg | 120 € |
In Bayern, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein gibt es bislang keine Verteuerungen beziehungsweise neuen Gebührenordnungen. Dort liegen die Preise für Anwohnerparken noch bei gut 30 Euro pro Jahr oder darunter.
Anhebungen planen indes bald auch Großstädte wie Köln (100 bis 120 Euro), Berlin (120 Euro), Potsdam (120 Euro) und Dresden (120 bis 240 Euro). Düsseldorf und Göttingen haben geplante Erhöhungen hingegen ausgesetzt, weil das Bundesverwaltungsgericht im Sommer 2023 die Gebührenordnung der Stadt Freiburg gekippt hatte.
Und zu beachten ist, das dies vor allem Menschen trifft die in Gegenden wohnen, wo es keine Garagen gibt. Die Leute, die in der Neustadt und ein Auto brauchen, um z.b. damit zur Arbeit zu kommen weil morgens um 6 kein Bus zu ihrem Arbeitsplatz fährt, dürfen sich darüber freuen das ihnen indirekt was von ihrem Gehalt abgezogen wird. Der Anwalt in der Oberstadt hat da wenig zu befürchten.