Direkt zum Inhalt wechseln
|

Ab Montag Terminshopping in Mainz wieder erlaubt

Der Einzelhandel im Stadtgebiet Mainz kehrt ab Montag, 10. Mai, zum Terminshopping mit Schnelltest und Maske zurück. Denn seit fünf Werktagen liegt die 7-Tages-Inzidenz für Mainz unter dem Schwellenwert von 150. Für den Mainzer Handel gelten deshalb vorerst folgende Regelungen:

Ladengeschäfte können für einzelne Kund:innen nach vorheriger Terminbuchung für einen fest begrenzten Zeitraum öffnen, wenn die Zahl der gleichzeitig im Ladengeschäft anwesenden Kundschaft nicht höher ist als eine Person je 40 Quadratmeter Verkaufsfläche und diese beständig einen Abstand von mindestens 1,5 Metern zueinander einhalten können. Die Kund:innen müssen ein aktuelles negatives Schnelltestergebnis vorlegen oder vollständig geimpft oder genesen sein. Zudem muss der Betreiber die Kontaktdaten der Kund:innen, mindestens Name, Vorname, eine sichere Kontaktinformation (Telefonnummer, E-Mail-Adresse o-der Anschrift) sowie den Zeitraum des Aufenthaltes erheben.

Die Abholung vorbestellter Waren in Ladengeschäften ist weiterhin zulässig.

Aktuelle Informationen der Stadtverwaltung Mainz zu den Schutzmaßnahmen zur Eindämmung der Coronavirus-Infektionen unter www.mainz.de/coronavirus.

Foto: Stephan Dinges